Skip to main content
gnaedinger-marketingwerkstatt-sins-druckdeinding-stopper
gnaedinger-marketingwerkstatt-sins-quicklink-icon-support-schwarz-weiss

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Marketingwerkstatt

Auf eine gute Zusammenarbeit

Auf eine gute Zusammenarbeit

Machen Sie sich ein Bild von unserer Zusammenarbeit. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden den Rahmen, damit Sie und die Marketingwerkstatt GmbH in Sins bzw. die Gnädinger Marketingwerkstatt in Cham nur gute Erfahrungen machen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.

  1. Allgemeines

1.1 Vertragsbedingungen

Die vorliegenden Bedingungen sind Bestandteil jedes Vertrages, der von einem Kunden (nachstehend als «Auftraggeber» bezeichnet) mit der Marketingwerkstatt GmbH bzw. der Gnädinger Marketingwerkstatt (nachstehend als «Agentur» bezeichnet) abgeschlossen wird, und regeln sämtliche Beziehungen zwischen Auftraggeber und Agentur. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

  1. Grundsätze

2.1 Leistungen Agentur

Die Agentur erbringt im Rahmen eines Auftrags Leistungen (analog und digital) zugunsten des Auftraggebers oder eines von diesem bezeichneten Dritten in den Bereichen Strategie/Planung, Branding, Analoge Werbemittel und Digital Marketing.

2.2 Treuepflicht/Geheimhaltungspflicht

Die Agentur verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig, gewissenhaft und verantwortungsbewusst zu erledigen. Sie verpflichtet sich, ihr anvertraute oder für den Auftraggeber erarbeitete Informationen vertraulich zu behandeln.

2.3 Urheberrecht

Die Urheberrechte an sämtlichen von der Agentur erstellten Arbeiten – darunter Skizzen, Entwürfe, Konzepte, Projekte, digitale Werke etc. – liegen ausschliesslich bei der Agentur. Sie ist berechtigt, über diese Rechte im Rahmen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte zu verfügen. Nicht darunter fallen gestalterische Elemente und Inhalte, die vom Auftraggeber bereitgestellt und von der Agentur übernommen wurden. Ohne das ausdrückliche, schriftliche Einverständnis der Agentur ist der Auftraggeber nicht berechtigt, Änderungen an den von der Agentur geschaffenen Werken vorzunehmen – insbesondere nicht an einzelnen Gestaltungselementen. Davon ausgenommen ist die Bearbeitung von Illustrationen, Grafiken sowie Bild-, Film- und Textdateien, die vom Auftraggeber selbst geliefert wurden. Die Agentur behält sich das Recht vor, ihre Urheberschaft an den erstellten Arbeiten in einer von ihr gewählten Form kenntlich zu machen.

2.4 Nutzungsrecht/Nutzungsumfang

Die vereinbarten Nutzungsrechte am Service der Agentur gehen erst mit der vollständigen Begleichung des Honorars auf den Auftraggeber über. Der Umfang des Nutzungsrechts der durch die Agentur geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrags. Insbesondere dürfen von der Agentur geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, die dem Auftraggeber ausgehändigt werden, ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrags genutzt werden. Dieses Nutzungsrecht gilt, sofern nichts anderes vereinbart wird, während der Zeitdauer des Vertragsverhältnisses und schliesst jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten aus. Die Parteien können jedoch über jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten verhandeln. Für jede ausserhalb des Vertragszwecks liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Zustimmung der Agentur einzuholen und die Mehrnutzung entsprechend der Absprache unter den Parteien zu entschädigen.

2.5 Gewährleistung

Im Rahmen der Verwendung, Bearbeitungen, Anpassungen oder Umgestaltungen etc. von Werken Dritter, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden (beispielsweise Gestaltungsarbeiten, Fotos, Texte, Muster, elektronische Daten etc.), sichert der Auftraggeber der Agentur zu, dass die Berechtigung zu solchen Verwendungen etc. vorliegt und dadurch keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hält die Agentur für sämtliche Rechtsansprüche Dritter, welche im Zusammenhang mit der Verwendung, Bearbeitung, Anpassung, Umgestaltung o.ä. von Werken Dritter durch die Agentur stehen, vollumfänglich und auf erstes Verlangen hin schadlos. Der Auftraggeber verpflichtet sich zudem, die Agentur für jegliche Kosten, welche aufgrund solcher Rechtsansprüche Dritter entstehen, wie insbesondere aber nicht nur Anwaltskosten etc., zu entschädigen.

2.6 Beizug Dritter

Im Rahmen des Auftrags und auf Rechnung des Auftraggebers veranlasst die Agentur Leistungen Dritter, die sie für die Realisierung des Auftrages benötigt. Diese Drittarbeiten werden vorgängig (gemäss Offerte) vom Auftraggeber genehmigt.

2.7 Aufbewahren von Unterlagen

Die Agentur verpflichtet sich, Auftragsunterlagen, Reinzeichnungen, Daten usw. für die Dauer von einem Jahr nach Fertigstellung aufzubewahren. Darüber hinaus ist sie ohne anderslautende schriftliche Weisung des Auftraggebers von der weiteren Aufbewahrung befreit.

2.8 Belegexemplare und Eigenwerbung

Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Agentur mindestens drei Belegexemplare unentgeltlich. Die Agentur ist berechtigt, diese Muster und sämtliche in Erfüllung des Vertrags entstehenden Service-Leistungen zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien zu verwenden und im Übrigen auf das Tätigwerden für den Auftraggeber hinzuweisen.

2.9 Freigabe (Gut-zum-Druck/Gut-zur-Ausführung)

Mit der Freigabe von Entwürfen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische, inhaltliche und funktionsmässige Richtigkeit von Produkt, Text und Bild.

2.10 Haftung Allgemein

  • Die Haftung der Agentur für eigenes Handeln wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
  • Die Agentur haftet nicht für Mängel aus Lieferungen und Leistungen beigezogener Dritter und ebenso wenig für aus solchen Lieferungen und Leistungen entstandene Schäden.
  • Die Agentur haftet nicht für in den Werbemassnahmen des Auftraggebers einerseits sowie der Agentur im Rahmen der Eigenwerbung (oben Ziff. 2.8) andererseits enthaltenen Sachaussagen des Auftraggebers über dessen Produkte und Leistungen. Die Agentur haftet auch nicht für die patent-, urheberund markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrags gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.
  • Die Agentur haftet nicht für resultierende Schäden oder Folgeschäden aufgrund der Nutzung der von Kunden des Auftraggebers gestützt auf die Service-Leistungen der Agentur erworbenen Produkte oder Leistungen. Insbesondere haftet die Agentur nicht für eine bestimmte Wirkung der Produkte oder entgangene Gewinne.
  • Die Agentur garantiert nicht das Erreichen von allfälligen Perfomance-Zielen des Auftraggebers und macht keine Angaben oder Versprechungen bezüglich messbaren Zielen als Vertragsbestandteil.
  • Kann eine Leistung durch die Agentur aufgrund nicht termingerechter Lieferung von Informationen und/oder Materialien durch den Auftraggeber oder durch Dritte (Lieferanten) oder aufgrund von Unerreichbarkeit des Auftraggebers nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden, hat der Auftraggeber den daraus entstehenden Schaden oder entgangenen Gewinn zu tragen. Daraus entstehende Zusatzaufwände bei der Agentur werden dem Kunden zusätzlich zu den vereinbarten Kosten in Rechnung gestellt.

2.11 Haftung Bereich Online

  • Die Agentur haftet nicht für den Datenverlust des Auftraggebers oder für die unbefugte Kenntniserlangung Dritter von persönlichen Daten von Nutzern des im Rahmen der Service-Leistung von der Agentur erbrachten Dienste (z.B. durch Hacken einer erstellten Homepage).
  • Die Agentur haftet auch nicht dafür, dass Angaben und Informationen, welche der Auftraggeber selbst Dritten zugänglich gemacht haben, von diesen missbräuchlich genutzt werden.
  • Die Agentur haftet für keinerlei Inhalte und Aktivitäten der Auftraggeber.
  • Die Agentur übernimmt keine Haftung für Umsatzverluste oder sonstige Schäden, die aus einer Funktionsstörung oder Nicht-Verfügbarkeit einer Website resultieren.

  1. Honorar

3.1 Offerte und Honorarabrechnung

Für umfangreiche Projekte erstellt die Agentur eine schriftliche Offerte. Laufende Arbeiten im Rahmen einer Jahresvereinbarung/Marketingplans/Werbekonzepts werden über monatliche Abrechnungen mittels Leistungsformular abgerechnet. Das Honorar der Agentur richtet sich nach dem Zeitaufwand und dem individuellen Stundenansatz. Notwendiger Mehraufwand aufgrund veränderter Vorgaben wird dem Auftraggeber von der Agentur rechtzeitig bekannt gegeben und ist in der Abrechnung gesondert auszuweisen.

3.2 Reduktion oder Annullierung des Auftrags

Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat die Agentur Anrecht auf:

  • Verrechnung der bisher geleisteten Arbeit.
  • Verrechnung der Unkosten und der Vorleistungen Dritter.

Darüber hinaus hat die Agentur das Recht, ihre bisher geleistete Arbeit bei Annullierung des Auftrags anderweitig zu verwenden. Die Nutzungsrechte bleiben vollumfänglich bei der Agentur.

3.3 Abrechnung

Die Agentur nimmt die Abrechnung auf der Grundlage der Offerte vor. Ist keine solche erstellt worden, erhält der Auftraggeber eine detaillierte Rechnung zugestellt.

3.4 Zahlungsbestimmungen

Nach Beendigung des Auftrages stellt die Agentur die Leistungen in Rechnung. Diese ist innert 20 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Bei grossem Projektumfang kann eine angemessene Teilzahlung oder Drittelsrechnungen (z.B. Auftragserteilung, Gut zur Ausführung, Realisierungsende) in Rechnung gestellt werden. Bei Neukunden kann die Agentur Vorauskasse verlangen.

3.5 Berater- und Vermittlungskommissionen

Berater- und Vermittlungskommissionen (BK/VK) im Zusammenhang mit dem Einholen von Offerten, der Auftragserteilung und Rechnungskontrolle erhält grundsätzlich die Agentur. Sie sind dem Auftraggeber weiterzugeben, wenn die Agentur ihre Aufwendungen im Zusammenhang mit der Durchführung und Überwachung der Produktion dem Auftraggeber voll in Rechnung stellt.

  1. Rechtliches

4.1 Anwendbares Recht

Die Beziehungen zwischen Auftraggeber und Agentur unterstehen materiellem schweizerischem Recht. Soweit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Agentur nichts Abweichendes regeln, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts in Art. 394 ff. über den einfachen Auftrag.

4.2 Gerichtsstand

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Agentur.

  1. MWST/UID

5.1 Marketingwerkstatt GmbH, Sins

  • Die UID des Unternehmens lautet: CHE-163.002.353
  • Die Mehrwertsteuer-Nummer ist: CHE-163.002.353 MWST
  • Der Mehrwertsteuersatz beträgt: 8.1 %
  • Handelsregisterauszug: Marketingwerkstatt GmbH

5.2 Gnädinger Marketingwerkstatt, Cham

  • Die UID des Unternehmens lautet: CHE-112.534.154
  • Die Mehrwertsteuer-Nummer ist: CHE-112.534.154 MWST
  • Der Mehrwertsteuersatz beträgt: 8.1 %
  • Handelsregisterauszug: Gnädinger Marketingwerkstatt

Danke für Ihren Auftrag.

Mit dessen Erteilung bejahen Sie auch die Geschäftsbedingungen. Auf eine gute Zusammenarbeit. Marketingwerkstatt GmbH und Gnädinger Marketingwerkstatt

Stand 01.2025

gnaedinger-marketingwerkstatt-sins-quicklink-icon-support-schwarz-weiss
EXPRESSFORMULAR
Wie können wir Sie unterstützen?
EXPRESSFORMULAR
Wie können wir Sie unterstützen?