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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Marketingwerkstatt

Auf eine gute Zusammenarbeit

Machen Sie sich ein Bild von unserer Zusammenarbeit. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden den Rahmen, damit Sie und die Marketingwerkstatt GmbH in Sins bzw. die Gnädinger Marketingwerkstatt in Cham nur gute Erfahrungen machen. Die Bezeichnung «Marketingwerkstatt» gilt im Folgenden für beide Firmen (Marketingwerkstatt GmbH und Gnädinger Marketingwerkstatt).

1. Allgemeines

1.1 Vertragsbedingungen
Diese Bedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen Ihnen (AuftraggeberIn) und der Marketingwerkstatt. Sie sind eine wichtige Grundlage für den Auftrag; Abweichungen werden schriftlich festgehalten.

1.2 Erster Kontakt
Das erste Gespräch zur Klärung der Ausgangslage und zum gegenseitigen Kennenlernen ist kostenlos und unverbindlich.

1.3 Briefing
Je besser das Briefing, desto besser das Resultat. Wir sollten uns deshalb genügend Zeit nehmen für den Informationsaustausch. Welche Botschaft soll welche Zielgruppe erreichen? Und wie soll die Zielgruppe reagieren? Dazu stellt Ihnen die Marketingwerkstatt ein entsprechendes Briefing-Formular zur Verfügung.

2. Grundsätze

2.1 Treuepflicht, Geschäftsgeheimnis
Sie können sich darauf verlassen, dass die Marketingwerkstatt die Aufgabe termingerecht, sorgfältig, gewissenhaft und verantwortungsbewusst erledigt. Ihre Informationen werden vertraulich behandelt.

2.2 Nachbesserungsrecht
Der erste Vorschlag, den Sie erhalten, ist nicht sakrosankt. Sondern er stellt die Leitplanken dar, um zu ermitteln, welcher Stil Ihnen gefällt und zu Ihnen passt, welcher Ton Musik in Ihren Ohren ist. Vor allem bei der ersten Zusammenarbeit. Eines ist sicher: Wir treffen uns auf einer gemeinsamen Ebene.

2.3 Autorkorrekturen
Wenn Änderungswünsche den vorgegebenen Rahmen sprengen oder auf ständig wechselnden Vorgaben basieren, dann spricht man von Autorkorrekturen. Diese werden zum üblichen Ansatz (CHF 160.00/Std.) verrechnet.

2.4 Externe Zulieferung
Sofern die Marketingwerkstatt in die Organisation und das Handling eines Auftrages miteinbezogen ist, wird sie (im Rahmen des Auftrages) in Ihrem Namen und auf Ihre Rechnung Leistungen Dritter (z. B. Litho/Druck usw.) veranlassen.

2.5 Mehr- oder Minderlieferung von externen Zulieferern
Mehr- oder Minderlieferungen bis 10% der bestellten Menge, zum Beispiel von Drucksachen oder Werbeartikeln, können nicht beanstandet werden. Es wird die effektiv gelieferte Menge fakturiert.

3. Honorar

3.1 Grundlage
Die Preisfrage ist trotz aller Routine nicht immer einfach zu beantworten. Der Aufwand variiert wie die Aufträge und setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen. Einfluss nimmt beispielsweise die Qualität des Briefings, der zusätzliche Rechercheaufwand und generell die Effizienz der Zusammenarbeit.

3.2 Offerten
Die Leistungen der Werbesets sind in der Regel klar definiert. Und der von der Marketingwerkstatt offerierte Preis entspricht dem Gegenwert. Die Marketingwerkstatt prüft anhand des von Ihnen ausgefüllten Briefing-Formulars vor Auftragsstart, ob eventuell der Rechnungsbetrag an den tatsächlichen Aufwand angepasst werden muss – selbstverständlich nicht nur nach oben. In jedem Falle erhalten Sie entweder eine Offerte oder direkt eine Auftragsbestätigung.

3.3 Stundenansatz
Die Marketingwerkstatt verrechnet einen Stundenansatz von CHF 160.00 exkl. MwSt. Aufwände von Drittlieferanten werden ohne Aufschlag an den Auftraggeber weitergeleitet oder weiterverrechnet.

3.4 Gültigkeit einer Offerte
Eine Offerte ist während 30 Tagen gültig.

3.5.1 UID und Mehrwertsteuer Marketingwerkstatt GmbH, Sins
Die UID des Unternehmens lautet: CHE-163.002.353
Die Mehrwertsteuer-Nummer ist: CHE-163.002.353 MWST
Der Mehrwertsteuersatz beträgt: 7.7 %
Handelsregisterauszug: Marketingwerkstatt GmbH

3.5.2 UID und Mehrwertsteuer Gnädinger Marketingwerkstatt, Cham
Die UID des Unternehmens lautet: CHE-112.534.154
Die Mehrwertsteuer-Nummer ist: CHE-112.534.154 MWST
Der Mehrwertsteuersatz beträgt: 7.7 %
Handelsregisterauszug: Gnädinger Marketingwerkstatt

3.6 Mehraufwand
Manchmal ändern die generellen Vorgaben mitten im Auftrag. Solche Konzeptänderungen lassen den Preis häufig in die Höhe schnellen. Die Gnädinger Marketingwerkstatt benachrichtigt Sie, sobald abzusehen ist, dass der offerierte Betrag deshalb überschritten wird. Dann wird das weitere Vorgehen gemeinsam besprochen.

3.7 Reduktion oder Annullierung des Auftrages
Reduzieren und annullieren Sie einen bereits erteilten Auftrag, wird Ihnen die bereits geleistete Arbeit verrechnet.

3.8 Zahlungskonditionen
Die Preise verstehen sich rein netto exkl. MwSt. Die Rechnungen sind zahlbar innert 20 Tagen, Aufwände von Drittlieferanten innert 10 Tagen. Dauert ein Auftrag länger als einen Monat, erfolgt jeweils auf Ende Monat eine Abrechnung der bisherig geleisteten Stunden, dokumentiert mit einem ausführlichen Leistungsformular. Bei Erstaufträgen und bei Entwicklungen von Websites ist in der Regel 1/3 des Auftragsvolumens vor Auftragsbeginn fällig.

3.9 Reisekosten
Innerhalb des Kantons Zug/Freiamts und im Umkreis von 20 km werden keine Reisezeiten verrechnet. Reisezeiten ausserhalb des Kantons Zug/Freiamts gelten innerhalb eines Projektes (Auftrag, Vertragsabschluss) als Arbeitszeit und werden mit einem reduzierten Stundensatz von CHF 100.00/exkl. MwSt. verrechnet, wobei innerhalb der Schweiz Fahrspesen und die Verpflegungskosten inbegriffen sind. Reisezeiten sind in den offerierten Leistungen und Preisen nicht enthalten.

3.10 Spesen und Barauslagen
Für Übernachtung und Verpflegung wird eine Tagespauschale von CHF 120.00 exkl. MwSt. verrechnet. Für Reisen ins Ausland werden zusätzlich zur Tagespauschale die tatsächlich anfallenden Reisekosten in Rechnung gestellt. Barauslagen, sofern wesentlich (Porti, Kuriere, Dokumentationen, Kopien usw.), die im Zusammenhang mit der Betreuung eines Mandates entstehen, werden separat nach effektivem Aufwand verrechnet. Spesen und Barauslagen sind in den offerierten Leistungen und Preisen nicht enthalten.

4. Rechtliches

4.1 Geistiges Eigentum
Das Urheberrecht an den Arbeiten (Konzepte, Texte, Slogans, Layouts etc.) verbleibt bei der Marketingwerkstatt.

4.2 Nutzungs- und Verwendungsrechte
Sie haben die Nutzungs- bzw. Verwendungsrechte für die vereinbarte Verwendung. Die Marketingwerkstatt geht davon aus, dass das Nutzungsrecht für sämtliche, der  Marketingwerkstatt zur Verfügung gestellten Unterlagen, bei Ihnen liegt oder von Ihnen eingeholt wurde.

4.2.1 Gestaltungsentwürfe werden dem Auftraggeber zur Prüfung und Freigabe übermittelt. Die Übermittlung erfolgt in der Regel per E-Mail. An allen Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte an den Auftraggeber übertragen.

4.2.2 Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ist die Marketingwerkstatt nicht verpflichtet, sogenannte offene Daten (veränderbare Dateien wie InDesign, Photoshop, Illustrator etc.) an den Auftraggeber herauszugeben. Ein Anspruch auf die Herausgabe von offenen Daten an den Auftraggeber besteht nicht. Druckvorlagen werden im PDF-Format übermittelt.

4.2.3 Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von offenen Daten, bedarf dies einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. In diesem Fall ist die Herausgabe solcher Dateien zusätzlich zu vergüten. Hat die Marketingwerkstatt dem Auftraggeber veränderbare Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung durch die Marketingwerkstatt geändert werden.

4.3 Aufbewahrungspflichten in analoger und/oder digitaler Form
Nach Abschluss des Auftrages besteht unsererseits keine Aufbewahrungspflicht von Daten und/oder Ergebnissen unserer Arbeit in analoger und/oder digitaler Form. Eine zusätzliche Aufbewahrungsfrist bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Sofern eine Aufbewahrungsfrist zeitlich vereinbart wurde, sind wir berechtigt, nach Ablauf der Frist die Daten zu löschen ohne dass es eine diesbezügliche Information an den Kunden bedarf.

4.4 Verantwortung/Haftung
Mit Ihrem Okay zum “Gut zum Druck / Gut zur Ausführung” liegt die Verantwortung für den gesamten Inhalt – insbesondere für Zahlen und Daten (Preise, Telefonnummern, Termine und so weiter) sowie für die korrekte Schreibweise von Namen – bei Ihnen. Für Schadenfälle, welche durch Drittlieferanten (z. B. Druckereien, Grafiker usw.) entstehen, lehnt Marketingwerkstatt jede Haftung ab.

4.5 Anwendbares Recht
Der Vertrag zwischen Ihnen und der Marketingwerkstatt unterliegt schweizerischem Recht. Soweit diese Geschäftsbedingungen nichts anderes regeln, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts Art. 394 ff über den einfachen Auftrag.

4.6 Gerichtsstand
Was hoffentlich nicht eintritt aber doch geregelt sein muss:

Gnädinger Marketingwerkstatt: Gerichtsstand ist Zug
Marketingwerkstatt GmbH: Gerichtsstand ist Muri

Danke für Ihren Auftrag.
Mit dessen Erteilung bejahen Sie auch die Geschäftsbedingungen. Auf eine gute Zusammenarbeit.
Marketingwerkstatt GmbH und Gnädinger Marketingwerkstatt
Stand 06.2023

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